Nachhaltig sind unsere Neuordnungen über Jahrzenhnte hinweg

Neuordnung

Wir wenden seit über 30 Jahren eine dreistufige Archivierungsform an: 

  • Ablagen in den Sekretariaten, Abteilungen und bei Behördenmitgliedern als erste Stufe
  • Vorarchiv, bestehend aus einer zeitlich auf 10 Jahre befristeten Ablage und einer Ruhenden Ablage, geordnet nach dem Aktenplan als zweite Stufe
  • das eigentliche Archiv als dritte Stufe

Ziel dieser Archivierungsform ist es, nur ins Archiv einzubringen, was für immer darin verbleiben soll.