Je nach Archivgrösse wird eine Nachführung alle ein bis zwei Jahre
empfohlen. Dabei wird der Archivbestand kontrolliert und Anpassungen am
Schriftgutverwaltungsplan und am Archivverzeichnis vorgenommen. Hier erhalten
Sie einen Überblick, welche Arbeiten zu einer Nachführung gehören:
Kontrolle des Archivbestandes
Nachführung des Archivs
Überarbeitung
des bestehenden Schriftgutverwaltungsplanes und Ergänzung der
Aufbewahrungsfristen und des Sachwortverzeichnisses
Anpassen des Archivverzeichnisses
Anpassen der „Zeitlich befristeten Ablage“ (BA) und des Vorarchives (VA)
Anpassen der Archivbeschriftung
Aktenvernichtungen
Buchbindereiarbeiten (Binden von Protokollen)
Zügeln von
Archiven
Überwachung der Raumgegebenheit (Feuchtigkeit, Temperatur)
Bestellung und Lieferung des benötigten Materials (Archivschachteln,
Archivmappen, etc.)
Möbel- und
Einrichtungsbestellungen, Beratung und Durchführung von Offertverfahren